Statuten
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „im chlee“ besteht ein Verein nach dem Schweizerischen
Zivilgesetzbuch Artikel 60ff mit Sitz in 3550 Langnau.
2. Zweck und Ziel
Der Verein wirkt für eine solidarische Landwirtschaft.
Gemeinsam wollen wir für und mit den Kräften in unserem Umkreis
wirken.
Die Verantwortung für die ökologische und soziale Gestaltung sowie
die wachsenden Nahrungsmittel teilen wir.
3. Mitgliedschaft
Natürliche oder juristische Personen können die Mitgliedschaft mit dem Einreichen des Beitrittsformulars
und durch die anschliessende Genehmigung der Betriebsgruppe erwerben.
Alle Mitglieder erwerben beim Eintritt in den Verein Anteilscheine.
Jedes Mitglied trägt im Rahmen seiner Prioritäten und Möglichkeiten zum Gelingen des Vereinszweckes
bei.
Der Austritt kann mit einer schriftlichen Kündigung drei Monate im Voraus auf Ende eines Geschäftsjahres
(Kalenderjahr) erklärt werden. Es liegt im Ermessen der Betriebsgruppe, Gesuche
auf vorzeitigen Austritt zu bewilligen.
Die Mitgliedschaft erlischt auch durch den Tod einer natürlichen Person und der Auflösung einer
juristischen Person.
Wer austritt, hat Anspruch auf Rückzahlung der Anteilscheine, sobald die Vereinsfinanzen dies
zulassen.
Mitglieder, welche den Zweck des Vereins gefährden, können durch die Betriebsgruppe nach
Anhörung und ohne Begründung ausgeschlossen werden.
4. Organe
1. Die Hauptversammlung
2. Die Betriebsgruppe
3. Die Arbeitsgruppen
4. Die Rechnungsprüfer
4.1 Die Hauptversammlung
Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird von der Betriebsgruppe
14 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Gesprächsthemen einberufen.
Anträge der Mitglieder müssen mindestens fünf Tage vor der Hauptversammlung schriftlich
eingegeben werden.
Eine ausserordentliche Hauptversammlung kann jederzeit durch die Betriebsgruppe oder
durch einen Fünftel der Mitglieder einberufen werden.
Die Hauptversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Sie fasst ihre Beschlüsse im allgemeinen mit dem einfachen Mehr, die Änderung der Statuten
und die Auflösung des Vereins erfordern 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.
Die Hauptversammlung wird von der Betriebsgruppe geleitet
4.1.1 Aufgaben der Hauptversammlung
• Abnahme des Jahresberichtes von der Betriebsgruppe
• Genehmigung von Bilanz, Erfolgsrechnung und Bericht der Rechnungsprüfer
• Entlastung von Betriebsgruppe
• Genehmigen des Budgets
• Wahl der Betriebsgruppe und der Rechnungsprüfer
• Genehmigung des Betriebsreglementes
Statuten imchlee 25.05.2017 Seite 1 von 2
• Festsetzung des Preises der Anteilscheine
• Änderung und Festsetzung der Statuten
• Auflösung des Vereins
4.2 Die Betriebsgruppe (Vorstand)
Die Betriebsgruppe besteht aus mindestens vier Menschen und wird an der Hauptversammlung
für 3 Jahre gewählt. Die Betriebsgruppe konstitutiert sich selbst und bestimmt die zeichnungsberechtigten
Mitglieder. Sie fasst ihre Beschlüsse im Konsens.
Die Sitzungen werden protokolliert, die Protokolle sind allen Vereinsmitgliedern zugänglich.
4.2.1 Aufgaben der Betriebsgruppe sind
• Ausarbeiten und anpassen des Betriebsreglementes
• Transparenz nach Innen und nach Aussen
• Aufnahme von neuen Vereinsmitgliedern
• Begleiten der bezahlten GärtnerInnen
• Führen der Vereinsfinanzen mit doppelter Buchhaltung
• Koordinieren der anfallenden Arbeiten
• Verteilung der Lebensmittel gemäss Betriebsreglement
• Einberufung der Hauptversammlung
4.3 Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen entstehen aus freien Initiativen oder auf Anregung der Betriebsgruppe. Sie
arbeiten eng mit der Betriebsgruppe zusammen und legen gemeinsam einen sinnvollen Rhyt -
mus für regelmässigen Rückblick und Austausch fest.
4.4 Die Rechnungsprüfung
Für die Prüfung der Rechnung werden jeweils für die Dauer von 3 Jahren geeignete Menschen
von der Hauptversammlung gewählt. Sie prüfen die Jahresrechnung und erstatten der
Betriebsgruppe zuhanden der Hauptversammlung einen schriftlichen Revisionsbericht .
5. Finanzen
Die finanziellen Mittel des Vereins bestehen aus:
• dem Anteilscheinkapital
• den jährlichen Betriebsbeiträgen
• Darlehen, Schenkungen
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung
der Vereinsmitglieder ist ausgeschlossen.
• Die Jahresabrechnung wird auf den 31. Dezember abgeschlossen.
• Die Buchhaltung ist für Vereinsmitglieder jederzeit einsehbar.
6. Auflösung
Der Verein kann durch eine 2/3 Mehrheit von der Hauptversammlung aufgelöst werden.
Im Falle einer Auflösung des Vereins werden zuerst die Schulden getilgt. Danach werden die
Anteilscheine bis zum Nominalwert zurück erstattet.
Über die Verwendung eines allfälligen Überschusses entscheidet die Hauptversammlung.
Die Betriebsgruppe organisiert die Auflösung.
7. Inkrafttreten
Diese Statuten liegen an der Gründungsversammlung vom 9. September 2017 vor.